In der Bundesrepublik Deutschland bestehen
21 Steuerberaterkammern in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zusammen die
Bundessteuerberaterkammer bilden.
Mitglied einer Steuerberaterkammer sind
alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und
Steuerberatungsgesellschaften sowie Personen, die zulässigerweise Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sind. Die regionale Zugehörigkeit zu einer Steuerberaterkammer richtet sich nach dem Ort der beruflichen Niederlassung. In Nordrhein-Westfalen gibt es die Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe, letztere mit Sitz in Münster.
Die Steuerberaterkammern haben die in § 76 StBerG normierte Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern sowie die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Hieraus ergeben sich insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
SteuerberaterprüfungSeit dem 12. April 2008 sind die Steuerberaterkamern für die Organisation der Steuerberaterprüfung zuständig. Die Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben hierzu eine Gemeinsame Prüfungsstelle errichtet
(
» www.steuerberaterpruefung-nrw.de).
Bestellung von Steuerberatern und Widerruf der BestellungSeit dem 01. Januar 2001 sind die Steuerberaterkammern zuständig sowohl für das Bestellungsverfahren zum/zur Steuerberater/in als auch für den Widerruf der Bestellung als Steuerberater.
Anerkennung und Widerruf von SteuerberatungsgesellschaftenAls weiteres neues Aufgabengebiet obliegt den Steuerberaterkammern das Verfahren zur Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften sowie deren Widerruf und Rücknahme. Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind.
Führung des BerufsregistersIn das bei den Kammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
Interessenwahrnehmung der Berufsangehörigen Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und anderen dem Beruf nahe stehenden Organisationen.
Beratung und Information der MitgliederHierunter fallen insbesondere telefonische und schriftliche Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, der Berufsausübungsformen, zu Gebührenrechtsfragen oder zu allgemeinen zivil- oder arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Vermittlungstätigkeit Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber.
Berufsaufsicht Der Berufskammer vermittelt auf Antrag bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber.
Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft Zu den gesetzlichen Aufgaben der Berufskammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die - insbesondere aus Gesundheitsgründen - längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders z.B. im Todesfall des Berufsangehörigen.
Abwehr unerlaubter Steuerrechtshilfe Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen in Fällen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen.
Erstellung von GutachtenInsbesondere von Seiten der Zivilgerichte wird die Kammer in Gebührenrechtsstreitigkeiten um Erstellung von Gutachten oder die Benennung von Gebührensachverständigen gebeten.
Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter Die Steuerberaterkammer ist darüber hinaus die zuständige Stelle für die Berufsausbildung zum/zur
Steuerfachangestellten und für die Fortbildungsprüfung zum/zur
Steuerfachwirt/in in ihrem Bezirk.