Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März 2024 gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Dies sind die Kernpunkte der gemeinsamen Verständigung von Bund, Ländern und prüfenden Dritten:

Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. (VFB) hatte am 13.03.2024 zu einem Polit-Dialog mit zwei Vertretern der Grünen-Landtagsfraktion geladen, Jan Matzoll, Sprecher für Wirtschaft, Industrie und Innovation und Marc Zimmermann, Sprecher für Handwerk und Mittelstand. Der Dialog fand im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Die Kammer war durch ihren Präsidenten, Reinhard Verholen, vertreten. Für den Verband nahm der 1. Vorsitzende Carsten Nicklaus an der Video-Konferenz teil.

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