Berufsbild

Berufsbild Steuerfachwirt/in

Qualifikation für gehobene Aufgaben
in der Steuerkanzlei

Da sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, ist berufliche Fortbildung für Steuerfachangestellte unerlässlich. Steuerfachangestellte können ihren Beruf auf Dauer nur dann erfolgreich ausüben, wenn sie sich regelmäßig über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis informieren. Hierzu steht ihnen ein breit gefächertes Fortbildungsangebot seitens der Berufsorganisationen und sonstiger Bildungsträger in Form von Lehrgängen und Seminaren zur Verfügung.

Nach § 54 BBiG führen die Steuerberaterkammern als zuständige Stellen Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/in durch. Mit Ablegung der Fortbildungsprüfung können Steuerfachangestellte und andere qualifizierte Mitarbeiter im steuerberatenden Beruf den Nachweis führen, dass sie zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben und anspruchsvolle berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft bearbeiten können.

Das Anforderungsniveau der Fortbildungsprüfung liegt deutlich über dem der Steuerfachangestellten. Neben dem Leistungsnachweis eröffnet die erfolgreiche Ablegung der Fortbildungsprüfung den Teilnehmern insbesondere die Möglichkeit, verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen und den Praxisinhaber zu entlasten. Die erfolgreiche Steuerfachwirt-Prüfung ist für viele außerdem der erste Schritt zur Steuerberaterprüfung.

Anhänge

Flyer Steuerfachwirt/in (PDF)

Flyer Steuerberater/in (PDF)

Links

Hochschul-/Studienführer Steuerberater/in